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Patent auf Gene

■ Einigung zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat

Berlin (taz) – Die Patentierung von Pflanzen, Tieren und einzelnen Bestandteilen des Menschen soll in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) grundsätzlich möglich sein. Darauf einigte sich am Montag abend der Vermittlungsausschuß, der den Streit zwischen Europäischem Parlament und dem EU-Minsterrat um die Patentierungsrichtlinie beilegen sollte.

Als ein „Trauerspiel“ bezeichnete die Europaabgeordnete der Grünen, Hiltrud Breyer, die Verhandlungen in dem zwölfköpfigen Vermittlungsausschuß. Abgesehen von kleinen Änderungen sei der Vermittlungsaausschuß mit seinem in letzter Minute verabschiedeten Kompromiß weitgehend dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU-Kommission und des Ministerrats gefolgt. Entgegen den Änderungswünschen des Europaparlaments hat sich der Vermittlungssausschuß nun mehrheitlich dafür ausgesprochen, daß künftig auch einzelne menschliche Gene patentfähig sein sollen.

Ein „Aneignungsrecht am Menschen“ soll zwar grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, werden aber einzelne Bestandteile des Körpers wie zum Beispiel Gene mit Hilfe technischer Verfahren vom Körper isoliert, so soll die Patentvergabe zulässig sein.

Innerhalb von sechs Wochen muß der Kompromißvorschlag jetzt von den Abgeordneten des Europaparlaments abgesegnet werden, damit er für alle Mitgliedsstaaten verbindlich wird. Nach Einschätzung von Breyer werden die Parlamentarier mehrheitlich für den Kompromißvorschlag stimmen und damit die schon praktizierte Patentvergabe nachträglich legitimieren. Wolfgang Löhr

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