: Auschlüsse vor Gericht?
■ „Arbeit für Bremen“ will in SPD bleiben
Die Sozialdemokraten von der SPD und die von der Wählerinitiative „Arbeit für Bremen“ werden sich demnächst möglicherweise vor Gericht treffen. Andreas Lojewski will aus der CDU austreten, Dirigent Bernbacher will aus der SPD austreten - Die anderen SPD-Mitglieder wollen aber um ihr altes Parteibuch kämpfen und beauftragten Rechtsanwalt R.Kulenkampff, der SPD dies mitzuteilen. In wenigen knappen Sätzen erklärt der Anwalt für die AfB-Gründer, für die vom Landesvorstand geforderte Erklärung „besteht überhaupt keine Veranlassung“. Die Wählervereinigung sei keine Partei und „sie wirkt auch nicht gegen die SPD.“
Landesvorsitzende Tine Wischer hatte ihren Genossen in der AfB geschrieben, wenn sie nicht binnen einer Woche widerriefen, dann „gilt dies als Austritt aus der SPD“. Dies ist in § 20 des SPD-Statuts wörtlich so geregelt.
Warum Rechtsanwalt Kulenkampff trotz der eindeutigen Statutenlage juristisch eine Chance sieht, für den Verbleib seiner Mandanten in einer Partei, gegen die sie kandidieren wollen, zu streiten, wollte er gestern noch nicht verraten. Nur so viel: „Wir haben natürlich Munition im Köcher.“
Gegen den von Tine Wischer angekündigten „Selbstausschluß“ könnten die AfB-Gründer vor Gericht ziehen. Offensichtlich rechnet sich AfB da Chancen aus - denn von „Selbstausschluß“ steht im Parteieingesetz nichts, da gibt es nur mehrstufige Parteiordnungsverfahren mit dem Recht der Betroffenen, sich zu verteidigen.
Möglicherweise spekulieren also die AfB'ler darauf, in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gegen die SPD-Landesvorsitzende zu gewinnen. Tine Wischer hingegen erweckt den Eindruck, als wisse sie nicht, daß die SPD mit ihre bisherigen Ankündigung in ein Risiko hineinläuft. K.W.
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