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Freispruch für Neonazi

Ein 22jähriger Neonazi ist vom Vorwurf der Aufstachelung zum Rassenhaß und der Verbreitung von verfassungswidrigen Propagandamitteln freigesprochen worden. Das Landgericht gelangte zu der Auffassung, daß dem Angeklagten die Absicht des Verbreitens von Exemplaren des antisemitischen und rassistischen „NS- Denkzettels“ nicht mit Sicherheit nachweisbar wäre. Die Vorsitzende nannte die Entscheidung unbefriedigend. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 3.000 Mark beantragt. Die Hetzschriften waren am 30. Juni 1994 bei einer Durchsuchung in dem mit Stahlhelmen und der Reichskriegsflagge dekorierten Zimmer des Angeklagten in der elterlichen Wohnung in Hohenschönhausen gefunden worden.ADN

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