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Kartellamt findet HoHo überhaupt nicht lustig

■ Hochtief klagt gegen das Verbot, weitere Holzmann-Aktien zu kaufen

Berlin (taz/AP) – Das Bundeskartellamt hat Hochtief, dem zweitgrößten deutschen Baukonzern, untersagt, seinen Einfluß auf den Marktführer Philipp Holzmann zu vergrößern. Hochtief hatte beantragt, den Aktienanteil von 20 auf 35 Prozent erhöhen zu dürfen. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung kündigte Hochtief gestern Beschwerde beim Kammergericht Berlin an. Vorstandschef Hans- Peter Keitel betonte, er halte an seinen Fusionsplänen (Branchenspott: HoHo) fest, um im internationalen Geschäft eine bessere Ausgangsposition zu erreichen.

Kartellamtspräsident Dieter Wolf begründete die Ablehnung damit, daß Hochtief eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde. Der Baukonzern, eine Tochter (56 Prozent) des Energieriesen RWE, würde durch den Erwerb von weiteren 15 Prozent von Holzmann eine überragende Marktstellung auf dem Markt für Großprojekte ab 50 Millionen Mark Auftragsvolumen erhalten. „RWE wäre wie kein anderes Unternehmen in der Lage, auf jedem Sektor des Baugeschehens präsent zu sein“, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Beschluß. Bei RWE wiederum sind Kommunen die Hauptaktionäre, die gleichzeitig fast die Hälfte aller Bau-Großprojekte vergeben – dann nur noch an HoHo, fürchten die Kartellwächter.

Der Holzmann-Vorstand, der dem Kartellamt bereitwillig zugearbeitet hatte, begrüßte die Entscheidung als „ein wichtiges Ereignis in der 145jährigen Geschichte des Unternehmens.“ Hochtief- Chef Keitel kündigte dennoch an, die Möglichkeit einer Kooperation mit Holzmann ausloten zu wollen, „sobald sich die Wogen geglättet haben“. Keitel warf dem Kartellamt vor, die 50-Millionen-Mark- Grenze für Großaufträge völlig willkürlich gezogen zu haben. Nach seinen Berechnungen liege der kombinierte HoHo-Marktanteil nicht bei 30, sondern eher bei 20 Prozent. Keitel ließ keinen Zweifel daran, daß es Hochtief langfristig um mehr als 35 Prozent geht: „20 Prozent ist keine vernünftige Größenordung, auch 35 Prozent nicht. Sinn machen entweder null Prozent, 25 Prozent plus eine Aktie, die Hauptversammlungsmehrheit oder die tatsächliche Mehrheit.“

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