■ Geurteilt: Mild geahndet
Potsdam (dpa) – Die Vortäuschung eines Skinhead-Überfalls durch eine 34jährige Potsdamer Sozialhilfeempfängerin ist von der Justiz nur milde geahndet worden. Die Strafe – 700 Mark und die Auflage von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit – wurde für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt. Sie müsse nicht verbüßt werden, wenn die Frau nicht in irgendeiner Form straffällig werde.
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