Gefährliche Flaschen

■ Bundesgericht fordert Warnhinweise

Karlsruhe (dpa/taz) – Der Warnhinweis von Milupa, daß Dauernuckeln zu Karies führen kann, war groß genug auf den Dosen mit Kindertee aufgedruckt. Das entschied am Dienstag Abend der Bundesgerichtshof. Damit hoben die Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das einem 1984 geborenen Kind gegen Milupa recht gegeben und 40.000 Mark Schmerzensgeld zuerkannt hatte.

Allerdings hat es Milupa versäumt, auf die ebenfalls von der Firma vertriebenen leeren Plastikflaschen einen Warnhinweis aufzudrucken, monierten die Richter. Und auch der Kindernahrungshersteller Hipp habe auf seinen Saftflaschen nicht vor den potentiellen Schäden durch Dauernuckeln gewarnt und sei somit für das Leiden des Kindes mitverantwortlich, urteilten die Richter. Die Eltern des Jungen hatten nach Warnungen einer Zahnärztin den gesüßten Milupa-Tee abgesetzt und Saft der Firma Hipp in die Saugflasche eingefüllt – neue Löcher in den Zähnen waren die Folge. Denn egal ob Frucht- oder Industriezucker: Das dauerhafte Umspülen der Kinderzähne macht diese mürbe.

Der BGH verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt. Die dortigen Richter müssen nunmehr prüfen, welche Zähne des Jungen von den Hipp- Getränken geschädigt wurden und wieviel Schadensersatz dafür fällig ist. Aktenzeichen VI ZR 27/94