■ beiseite: Weiter-Schillern
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage von Parlamentariern wegen der 1993 erfolgten Schließung des Schiller Theaters abgewiesen. Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, der sich auch Bündnis 90/Die Grünen anschlossen, war der Ansicht, der Senatsbeschluß habe das Budgetrecht des Parlaments verletzt, weil im Haushaltsplan Mittel für den Spielbetrieb, nicht aber für die Schließung des Theaters bereitgestellt waren. In dem am Donnerstag beim Senat eingegangenen Beschluß des Gerichts (vom 6. Dezember 1994) sieht der Verfassungsgerichtshof weder eine Verletzung des Gesetzesvorbehaltes, noch erkennt er einen allgemeinen Parlamentsvorbehalt in dem gewünschten Sinne an. Das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses sei nicht tangiert. Das Gericht sieht keine „verpflichtende Funktion“ des Haushaltsplanes. Die Exekutive müsse vielmehr die Handlungsfreiheit für die Sicherstellung des gesamten Haushalts behalten und damit die Freiheit, notwendige Korrekturen auch nachträglich vornehmen zu können. Dieser Punkt hat nach Ansicht der Berliner Kulturverwaltung grundsätzliche und weitreichende Bedeutung für das Verhältnis von Exekutive zu Legislative. Kultursenator Ulrich Roloff-Momin zeigte sich in einer ersten Stellungnahme „sehr befriedigt“ über den Gerichtsbeschluß, der das korrekte rechtsstaatliche Handeln des Senats bestätige. Die Schließung der Staatlichen Schauspielbühnen Berlins „war und ist schmerzlich“, jedoch der finanziellen Lage nach der Wiedervereinigung wie auch „der künstlerischen und finanziellen Entwicklung am Schiller Theater selbst geschuldet“. Jetzt gehe es darum, die finanzielle Situation der Berliner Theater zu konsolidieren und die ehemals Staatlichen Schauspielbühnen „als attraktive kulturelle Orte Berlins zu erhalten“.
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