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Lohnabzug bei Gefangennahme

■ Wer sich abschießen läßt, verliert bares Geld

Berlin (taz) – Der Dienst am Vaterland verlangt Opfer: Bundeswehrpiloten, die bei einem Nato-Einsatz im Ausland in Gefangenschaft geraten, droht eine Kürzung ihres Soldes. Nach geltenden Vorschriften wird den Fliegern vom Tag der Gefangennahme an ihre Fliegerzulage in Höhe von 600 Mark im Monat gestrichen. Angesichts bislang nicht erfolgter Out-of-area- Einsätze ein lausiger Schildbürgerstreich der Hardthöhe-Bürokraten? Nein, die Koalition hat schon letzten Dezember Unterstützung bei einem Blauhelm-Abzug auf dem Balkan zugesichert. Die Argumentation des Verteidigungsministeriums ist ausgefuchst: Die Fliegerzulage ist eine „Aufwandsentschädigung“. Die steht nur solchen Soldaten zu, die tatsächlich ständig am „fliegerischen Dienst“ teilnehmen. Und Kriegsgefangene können dies nachweislich nicht. Der Anreiz, lieber in der Luft zu bleiben, wird besonders für jüngere Bundeswehrpiloten geschaffen. Ist die Fluglizenz keine fünf Jahre alt, wird bei Gefangennahme auch die Stellenzulage von 900 Mark im Monat gestrichen.

Doch Rettung naht. Kaum hat der „Spiegel“ die Pläne aufgedeckt, da tritt schon Verteidigungsminister Volker Rühe an: „Derartige Überlegungen lehne ich ab.“ Mit einem Bekenntnis zum vollen Lohnausgleich: „Ich werde persönlich für eine Regelung sorgen, daß betroffenen Soldaten keinerlei Einkommenseinbußen entstehen.“ Die Truppe wird sich freuen. wg

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