Familien zahlen drauf

■ SPD klagt über Solidaritätszuschlag und Pflegeversicherung

Berlin (taz) – Finanzministerium und SPD liegen im Streit darüber, ob der Solidaritätszuschlag dem Grundgesetz entspricht. Gegenüber der Bild-Zeitung hatte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine behauptet, „der jetzige Solidarzuschlag“ sei „verfassungswidrig“.

Nach dem jetzigen Gesetz würden von der Bemessungsgrundlage des Solidarzuschlags nur die Kinderfreibeträge abgezogen. Tatsächlich aber müßte auch das Kindergeld von monatlich mindestens 70 Mark pro Kind abgezogen werden. Der Solidarzuschlag beträgt 7,5 Prozent von der Einkommensteuerschuld. Diese Steuerschuld wird durch den Kinderfreibetrag gemindert. Das steuerfrei gezahlte Kindergeld verringert dagegen die Steuerschuld nicht weiter. Lafontaine: „Durch diesen Fehler zahlen Familien mit Kindern zuviel Solidarzuschlag.“

Kurt Faltlhauser, Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, wies Lafontaines Anschuldigungen gestern zurück. Den Anforderungen zur Entlastung von Familien werde das gegenwärtige duale System von Kindergeld und Kinderfreibetrag in vollem Umfang gerecht. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der DGB hatte zuvor beklagt, daß auch die Arbeitslosen durch den Solidaritätszuschlag und die Pflegeversicherung rechtswidrig stark belastet würden. Der ab Januar geltende Zuschlag zur Lohnsteuer und der Beitrag zur Pflegeversicherung wird bei der Berechnung des sogeannten pauschalierten Nettoarbeitsentgelts berücksichtigt. Es gilt als Grundlage zur Festlegung des Arbeitslosengeldes. Eine sechsköpfige Familie hat schon gegen die Pflegeversicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt. In der Beschwerde wird kritisiert, daß das Pflegegesetz vor allem eine „Vermögensschonung“ Kinderloser betreibe, während Familien durch die Beiträge jetzt noch stärker belastet würden. BDKommentar Seite 10