: Recht auf freie Meinungsäußerung
■ betr.: „Die ,Killer‘-Posse“, taz vom 11./12. 2. 95
Die Erkenntnis des Leserbriefschreibers aus Salzgitter, Soldaten seien „im wahrsten Sinne des Wortes“ bezahlte Killer, dürfte, insbesondere nach dem bereits erwähnten Urteil des BVerfG, nicht strafbar sein, sondern unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen.
„Killer“ ist laut Duden das umgangssprachliche Worte für „Totschläger, Mörder“ und somit in der Verbindung mit Soldaten als Meinungsäußerung zulässig. Daß Soldaten bezahlt werden, geht schon aus ihrer Bezeichnung hervor, die laut Herkunfts-Duden eigentlich „der in Wehrsold genommene Mann“ bedeutet. Und Sold steht nach gleicher Quelle für „Entlohnung, Entgelt“ (also Bezahlung) „des Soldaten“.
Das Tätitgkeitswort morden, aus dem sich ja das „Täterwort“ Mörder ableitet, bedeutet „absichtlich töten“. Und da ein Soldat im Einsatz zumeist (zumindest juristisch gesehen) zurechnungsfähig ist, handelt er also absichtlich. Daß Soldaten ihre Waffen im Einsatzfall nicht etwa zum In-der-Nase- Bohren, sondern zum Töten einsetzen, ist hinlänglich bekannt. Was also spricht dagegen, Soldaten als Mörder oder bezahlte Killer zu bezeichnen? Heiko Thiele, Celle
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