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Sperma im Hirn?

Normalerweise werden an dieser Stelle ja die Fehlleistungen der anderen taz-Ressorts berichtigt. Diesmal aber sind wir selbst dran. Auf der gestrigen Wahrheit wurde in einer Überschrift behauptet: „Spermaspender haben Vaterrechte“. Da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Denn in Toronto (Kanada) wurde nicht ein anonymer Samenspender vom Gericht „zum rechtlichen Vater erklärt“, sondern der Mann, mit dem die Frau zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung zusammenlebte. Die Frau hatte sich zum alleinigen Elternteil erklären lassen wollen, unterlag aber vor Gericht.

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