: Verdunkelungsgefahr
■ Haftbefehl gegen Karl Wienand
Düsseldorf (dpa) – Gegen den früheren parlamentarischen Geschäftsführer der SPD, Karl Wienand (68), ist Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen worden. Der 68jährige ist vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen Spionagetätigkeit für die Ex-DDR angeklagt. Der Haftbefehl ist jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, da der Angeklagte verhandlungsunfähig in einer sauerländischen Reha-Herzklinik liegt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll Wienand von 1970 bis Herbst 1989 unter dem Decknamen „Streit“ für Ost-Berlin gearbeitet haben. Aus „materiellen Interessen“ habe er dabei die DDR über interne Positionen der Bundesregierung etwa zum Grundlagenvertrag informiert. „Streit“ soll für seine Dienste regelmäßig Geld erhalten haben, von 1986 an sind laut Anklage monatliche Zahlungen von 10.000 Mark belegt. Wienand hat die Vorwürfe bislang abgestritten. Zwar habe er mit DDR-Vertretern Gespräche „zum Teil höchst kontroversen Inhalts“ geführt, doch sei dies im Interesse der Menschen im damals geteilten Deutschland notwendig gewesen. Weder will er „Unbefugten geheimhaltungsbedürfte Tatsachen“ mitgeteilt noch Geld „von der anderen Seite“ angenommen haben.
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