: Rechtliche Interpretation umstritten
■ betr.: „Zumutung Rexrodt“ (FDP-Streit: Abgeordneter Axel Hahn greift Landeschef Rexrodt scharf an / Kampf um die Landesli ste geht weiter), taz vom 14. 2. 95
Als verfahrensführender Antragsteller im Fall „Landesliste“ möchte ich Ihren Bericht dahin ergänzen, daß von einer „nachträglichen“ Einführung der Landesliste keine Rede sein kann. Der beschluß des Parteitages ist vom Abstimmungsergebnis und damit von der Entscheidung als solcher her eindeutig. Umstritten ist einzig die rechtliche Interpretation.
Um zu vermeiden, daß die Berliner FDP auf einer rechtlich falschen Grundlage in die Wahl geht, mußte die Frage dem Schiedsgericht vorgelegt werden. Wir vertreten die Auffassung, daß bereits auf dem außerordentlichen Parteitag im Januar die Landesliste beschlossen, der Beschluß aber nicht richtig interpretiert wurde.
Der Landesverband der FDP unter Federführung von Günter Rexrodt hat sich dieser Auffassung angeschlossen, weil die von ihm eingeholten Gutachten unsere Rechtsauffassung bestätigen, ohne jeden Zweifel offen zu lassen. Von einer „Mißachtung der Gewaltenteilung“ kann hier keine Rede sein, denn dem politischen Willen des Parteitages wird durch die rechtliche Aufklärung ja gerade Rechnung getragen.
Ich halte auch die Dramatisierung in einen Rechts-Links-Konflikt für völlig unangemessen, denn bei der Entscheidung für die Landesliste haben auch solche Delegierte mit „Ja“ gestimmt, auf die eine Etikettierung als „Linksliberale“ wenig zutrifft. Daß unter den Verfechtern für die Beibehaltung von Bezirkslisten bestimmte Personen sind, die sich in der Vergangenheit politisch einseitig polarisiert haben, ist zwar richtig; nicht richtig ist aber die Schlußfolgerung, diese Personen stünden repräsentativ für eine Mehrheitsmeinung innerhalb der Berliner FDP. Thomas Ruska, Stv. Bezirksvor-
sitzender FDP Schöneberg
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