: Kritik am Kompromiß zu Mieterhöhung im Osten
■ Mieten sollen bis Ende 1997 um 20 Prozent erhöht werden dürfen
Berlin (dpa/taz) – Der von Bundesbauminister Töpfer und seinen Kollegen aus den fünf neuen Ländern gefundene Kompromiß zur Einführung der Vergleichsmieten in Ostdeutschland stößt in den Reihen der SPD, beim Deutschen Mieterbund und bei Bündnis90/ Grünen auf Widerstand. Töpfer und die Länderbauminister hatten am Donnerstag abend in Berlin Übereinstimmung in den Eckpunkten für die Einführung der Vergleichsmieten erzielt. Die Übergangszeit wurde auf zweieinhalb Jahre bis Ende 1997 festgelegt. Die Mieten dürfen ab 1. Juli 1995 je nach Ausstattungsgrad um maximal 15 Prozent steigen. Ab 1. Januar 1997 können weitere fünf Prozent mehr verlangt werden, also 20 Prozent. Das Sonderwohngeld wird verlängert. Modernisierungskosten dürfen bis zu maximal drei Mark je Quadratmeter umgelegt werden.
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Wolfgang Thierse erklärte dazu gestern, die soziale Verträglichkeit beim Übergang sei noch nicht hergestellt. Thierse sagte dazu, die Weigerung des Bundes, bei Neuvermietungen eine wirkungsvolle Kappungsgrenze einzuführen, um Mietpreisexplosionen zu verhindern, werde weiterhin auf den entschiedenen Widerstand der SPD stoßen.
Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Berliner SPD- Fraktion, Helmut Fechner, bezeichnete den Kompromiß als „sozial unausgewogen für die Mieterstadt Berlin“. Wer zum 1. Juli 1995 den Einstieg in die Vergleichsmiete mit 15 Prozent beginne, überfordere sämtliche einkommensschwachen Gruppen in den neuen Ländern.
Dagegen sprach Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) von einem verkraftbaren Mietenkompromiß, dem Berlin zustimmen könne und werde.
Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne, Franziska Eichstädt-Bohlig, bezeichnete die Absprachen als Kosmetik. Die SPD-Bauminister seien zu Kreuze gekrochen. Der Mieterbund hält eine fünfjährige Übergangszeit für angemessen. Die Mieten dürften in drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigen. Bei Neuvermietungen sei eine Kappungsgrenze von zehn Prozent notwendig.
Die Länderbauminister haben sich verpflichtet, sich bei ihren Regierungen für die Annahme des Kompromisses einzusetzen. wlf
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