piwik no script img

Knast für Totalverweigerer

Sechs Monate ohne Bewährung sind für einen Totalverweigerer angemessen, befand gestern das Landgericht. Damit wurde das gleiche erstinstanzliche Urteil in der Berufungsverhandlung bestätigt. „Das Urteil ist ein politischer Skandal und juristisch äußerst zweifelhaft“, kommentiert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck die Entscheidung. Denn es ging nicht nur um die für sich schon harte Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Zum erstenmal kam es in Berlin zu einer Doppelbestrafung für einen Totalverweigerer. Der Angeklagte Oliver Bauer war bereits im September 1993 wegen Dienstflucht zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wenig später bekam er eine erneute Dienstantrittsaufforderung vom Zivildienstamt. Ohne erneute Einberufung wurde er aufgefordert, die gesamten 15 Monate abzuleisten. Als Bauer den Dienst erneut nicht antrat, wurde er zum zweitenmal angeklagt und verurteilt.taz

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen