piwik no script img

Revision gegen „Dagobert“-Urteil

Trotz des Urteils von sieben Jahren und neun Monaten ist über „Dagobert“ noch nicht das letzte juristische Wort gesprochen. Die Staatsanwaltschaft will den Richterspruch gegen den Kaufhauserpresser Arno Funke mit der Revision angreifen. Über die Revision muß der Bundesgerichtshof entscheiden. Ob auch Funke dieses Rechtsmittel einlegt, war gestern noch unklar. Anwalt Ziegler hatte gesagt, daß er mit seinem Mandanten beraten müsse. Die Anklage wird vermutlich vor allem das Strafmaß angreifen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Funke zehn Jahre und sechs Monate Haft verlangt.dpa

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen