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Moksels Millionenstrafe

■ Berliner Staatsanwaltschaft verhängt Geldstrafe in Höhe von 2,448 Millionen

Berlin (dpa) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen den Allgäuer Fleischhändler Alexander Moksel einen Strafbefehl in Höhe von 2,448 Millionen Mark erlassen. Dies geht aus einem Brief der Berliner Justiz an den bayerischen Landtag hervor, den dieser gestern veröffentlichte. Die Geldstrafe wurde wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen ausgesprochen. Aus den gleichen Gründen wurden gegen die früheren Moksel-Manager Rodo Schneider und Ludwig Freibott Geldstrafen in Höhe von 297.000 Mark beziehungsweise 144.000 Mark verhängt. Bei der Steuersache Moksel geht es um Verschiebungen von Millionenbeträgen auf Nummernkonten in Ostberlin und in der Schweiz. Moksel hatte behauptet, die Gelder nur treuhänderisch für Handelspartner in der früheren DDR verwaltet zu haben. Bereits der Schalck-Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags hatte herausgefunden, es gebe viele Anhaltspunkte, daß es sich bei den aufgespürten 100 Millionen Mark in Wahrheit um verdeckte Einnahmen handelte, die der Firmenchef „im Einvernehmen mit seinen Handelspartnern der AG entzogen und so an der Steuer vorbei vereinnahmt hat“.

Noch 1991 hatte das Finanzamt Kaufbeuren dem Unternehmer Glauben geschenkt, lediglich „Strohmann“ für Gelder von früheren DDR-Firmen gewesen zu sein. Moksel hatte den Fall selbst angezeigt und mußte daraufhin für das Jahr 1990 Steuern in Höhe von 7,5 Millionen Mark nachzahlen.

Der Unternehmer und seine beiden Manager waren darüber hinaus noch der Untreue und des Subventionsbetrugs beschuldigt worden. Diese Fälle wurden jedoch teils wegen Verjährung, teils mangels Beweisen eingestellt.

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