: Kopfgeldjagd auf Flüchtlinge ganz legal
■ Urteil gegen „Deutsche Liga“ revidiert
Köln (taz) – Die rechtsradikale „Deutsche Liga“ (DL) jubelt über das Kölner Oberlandesgericht (OLG). In einem Revisionsverfahren hob dieses die Verurteilung zweier DL-Aktivisten auf, die per „Steckbrief“ die Jagd auf eine Romafrau eröffnet hatten. Wegen „materiell-rechtlicher Unvollständigkeit der Tatsachenwürdigung“, so heißt es in der vor wenigen Tagen zugestellten Urteilsbegründung, muß nun eine andere Strafkammer über die Steckbriefaktion entscheiden. Die rechtsradikale Kölner Truppe sieht ihre Parteigänger Bernd M. Schöppe und Alfons Eller „voll rehabilitiert“.
Anfang 1993 hatte die DL 1.000 Mark Belohnung für die „Ergreifung“ der Romafrau Nidar Pampurova ausgelobt und mit Plakaten die Hatz auf die „erkannte Schein-Asylantin“ eröffnet. Dieser Akt „schamloser Inhumanität“, so der Kölner Schriftsteller Ralph Giordano, verletzte nach dem Urteil des Kölner Landgerichts die „Würde und Ehre“ von Frau Pampurova. Plakataufmachung und die Bezeichnung „erkannte Schein-Asylantin“ suggerierten, die abgelehnte Asylbewerberin, die nach ihrer Abschiebung mit Hilfe von deutschen FreundInnen nach Köln zurückgekehrt war, habe einen „völlig unbegründeten Asylantrag“ gestellt. Eine solche Unterstellung „erfüllt den Tatbestand der Beleidigung“, urteilten die Richter des Landgerichts. Dem OLG paßte diese Begründung nicht. Sie sei „rechtsfehlerhaft“, denn „der Begriff Schein-Asylant hat im allgemeinen Sprachgebrauch keine Standardbedeutung“. Es handele sich nicht eindeutig um ein Werturteil, „weil auch Tatsachenbehauptungen anklingen“.
Auch die Verurteilung wegen Amtsanmaßung fand keine Gnade vor dem Revisionsgericht. Das Landgericht hatte die Rechtsradikalen verurteilt, weil die Plakate den „Eindruck eines amtlichen Steckbriefes“ erweckten. Diese Form habe die DL „auch zu Agitations- bzw. Demonstrationszwecken“ gewählt.
Das OLG kommt dagegen zu dem Ergebnis, es sei für den „verständigen Betrachter“ nicht auszuschließen, „daß es sich um eine Auslobung durch eine nicht mit hoheitlichem Handeln verwechselbare Privathandlung handelt“ – mithin keine Amtsanmaßung. Der Kölner Rom e. V., der jetzt die Einstellung des Verfahrens fürchtet, kritisiert den OLG-Beschluß als „Freibrief für faschistische Steckbriefaktionen“. Walter Jakobs
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