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Menschenhandel

■ Ehepaar aus der Ukraine verurteilt

„Die würde ich aus Felsbrocken Kandiszucker feilen lassen“, giftete ein Besucher bei der gestrigen Prozeßeröffnung gegen Sergej und Katarina B. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte das Ehepaar, zwischen Juli und November 1994 zwei 18jährige Ukrainerinnen mit falschen Versprechungen nach Berlin gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Sowohl der 28jährige Sergej als auch seine 29jährige Ehefrau gaben alle ihnen zur Last gelegten Taten zu.

Das Paar war Anfang 1994 nach Berlin gekommen. Während Katarina B. zunächst selbst auf den Strich ging, beschäftigte sich ihr Gatte mit dem Verschieben von Gebrauchtwagen. Den Gewinn investierten sie, um die damals 18jährigen Swetlana B. und Adina N. unter dem Vorwand, hier als Putzfrau arbeiten zu können, mit einem Touristenvisum nach Berlin zu locken. Beide Mädchen wurden vom Ehepaar gezwungen, auf dem Straßenstrich anzuschaffen.

Wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei wurden die beiden Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nur weil es gegenüber den beiden Frauen nicht zur körperlichen Gewaltanwendung gekommen sei, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, verzichte man auf eine härtere Verurteilung. Peter Lerch

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