: Bürgerschaft droht DVU&Co. mit Klage
■ Abgezockte Gelder bis Mitte April zurückzahlen
Jetzt bekommen es DVU und Co. mit den Gerichten zu tun. Am Dienstag hat Bürgerschaftspräsident Dieter Klink an die DVU und die National-Konservative Gruppe (NK) geschrieben. Inhalt: ein Ultimatum. Beide haben noch bis zum 15. April Zeit, die abgezockten Fraktions- bzw. Gruppenzuschüsse zurückzuzahlen, die der Rechnungshof in seinem letzten Bericht moniert hat. Das sind zusammen knapp 510.000 Mark. Wenn nicht, dann würde zum ersten Mal in der bundesrepublikanischen Geschichte ein Parlamentpräsident gegen Abgeordnete klagen.
Die Geschichte ist mittlerweile hinlänglich bekannt: Den PrüferInnen vom Rechnungshof hatten die Haare zu Berge gestanden, als sie die Belege der DVU und der DVU-Absplitterung NK nach zähem Ringen endlich zu Gesicht bekommen hatten. Die DVU-ParlamentarierInnen hatten fleißig die eigene Partei und die Zeitungen des rechten Pressemoguls und DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey mit Geld versorgt. Und NK-Abgeordnete hatten sich nicht entblödet, Steuergelder für neue Zähne oder Baumaßnahmen am Familienheim zu benutzen. Die sollen nun zurück ins Steuersäckel. 393.587 Mark von der DVU, 115.847 von der NK. Dabei hat die Bürgerschaft von der DVU schon mehr als 55.000 Mark an Zuschüssen einbehalten, nachdem der Rechnungshof Alarm geschlagen hatte.
Die Summen könnten sich auch noch erhöhen. Der Rechnungshof hat bislang nur die DVU-Belege des Jahres 1992 gesehen und die von der NK aus dem Jahr 1993. Das soll aber noch nicht das Ende der Überprüfungen sein. Allein die DVU hat in den letzten Monaten fünf Briefe des Landesrechnungshofes bekommen, sie solle endlich die Bücher aus dem Jahr 1993 vorlegen – doch da beißt Rechnungshofpräsident Hartwin Meyer-Arndt auf Granit: „Die melden sich einfach nicht.“ Sollte bei den Prüfungen dasselbe Ergebnis herauskommen wie bei den vorigen, dann sollen die Rechtsextremisten nochmal zur Kasse gebeten werden, hat Dieter Klink schonmal angedroht.
Doch ob das Parlament überhaupt eine Chance hat, je eine müde Mark zu sehen, das ist angesichts der unsicheren Rechtslage ziemlich ungewiß. Zwei JuristInnen, drei Meinungen, das gilt schon bei der Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist. Der Bürgerschaftspräsident will den Staatsgerichtshof anrufen – doch der hat noch nie über die Frage einer Rückforderung von Mitteln entschieden. Genausowenig kann genau gesagt werden, ob der Konflikt in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts gehört. Nun liegt es am Staatsgerichtshof, diese Frage zu klären – wenn sich DVU und NK nicht doch noch zur Zahlung entschließen. J.G.
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