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■ Appell o.k.Jobs bei UNS!

Karlsruhe (dpa) – Der unauffällig angebrachte Hinweis „Dieses Produkt schafft Arbeitsplätze bei UNS!“ in der Werbung eines ostdeutschen Geschäftes ist nicht in jedem Falle wettbewerbswidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof wegen der „außergewöhnlichen wirtschaftlichen Situation“ auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

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