: Die DVU will ins Fernsehen
■ DVU verklagt Radio Bremen wg. Wahlspots / Bürgerschaft verklagt DVU wg. Abzockereien
Die Bremer Gerichte kriegen Arbeit durch die DVU. Die Rechtsextremen werden in der kommenden Zeit gleich zweimal die Gerichte beschäftigen, einmal als KlägerInnen, einmal als Beklagte. Zum einen will die DVU in einer einstweiligen Anordnung gegen Radio Bremen die Ausstrahlung von Wahlspots durchsetzen. Daran scheiterte die DVU schon einmal. Zum anderen aber hat der Vorstand der Bürgerschaft beschlossen, die DVU vor den Staatsgerichtshof zu zerren, wo sie zur Rückzahlung von 400.000 Mark Fraktionsmitteln verdonnert werden sollen, die sie offensichtlich in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.
In der letzten Woche hatte Bürgerschaftspräsident Dieter Klink der DVU ein Ultimatum gestellt: Rückzahlen bis Mitte April, sonst Prozeß. In einem unflätigen Schreiben lehnte die DVU-Chefin Marion Blohm jedoch die Rückzahlung rundweg ab. „Nun ist der Weg frei für eine Klage beim Staatsgerichtshof“, kommentierte Bürgerschaftsdirektor Rolf Lindhorn. Gestern wurde die Klage vorbereitet, in der nächsten Woche bekommt der Staatsgerichtshof Post.
Der Blohm-Brief hatte es in sich. Mit kaum einem Wort ging die DVU-Abgeordnete auf die Vorwürfe ein, die der Rechnungshof ermittelt hatte. Die DVU habe die Zuschüsse „sachgerecht verwandt“, schreibt sie, „die Rückforderung entbehrt jeglicher Grundlage.“ Aber sonst: Ein einziges Stackato gegen die „Absahnerei“ der „etablierten Parteien“. Klink habe sich „angemaßt“, die DVU „Moral zu lehren – und dann: Rotlichtaffäre Lafontaine, Stolpe, die „Lügen“ von Engholm, Wedemeiers Billigstromaffäre, „ohne daß Sie sich kritisch geäußert hätten.“ Klink betreibe Wahlkampf, ein Fall von Amtsmißbrauch.
Nur in einem kleinen Absätzchen behandelte Blohm die Kritik des Rechnungshofs. Der hatte bemängelt, daß die DVU einen Geschäftsführer bezahle, der hauptamtlich bei den Postillen des DVU-Vorsitzenden Frey beschäftigt sei. Blohm lapidar: Die Arbeit werde unterschätzt. Und daß die Bremer BuchprüferInnen die Anzeigen der Bürgerschafts-DVU in der National-Zeitung und der „Deutschen Wochen-Zeitung“ als unerlaubte Parteienfinanzierung bewertet habe, das könne sie schon gar nicht verstehen. Das seien schließlich „unabhängige Wochenzeitungen“. Fazit: „Wir werden uns nicht an Ihren Mätzchen beteiligen.“ „Schon öfter“ habe die DVU gegen Klink vor Gericht bestanden, darum „erteilen wir Ihnen gerne eine weitere Lektion. Klink als Prozeßverlierer gegen die Rechtzsextremen? „Kein einziges Mal“, sagte Lindhorn.
„Mätzchen“ – was die DVU Klink vorwirft, das betreibt sie kräftig selbst. Sie hat nun schon den zweiten Eilantrag beim Bremer Verwaltungsgericht gestellt. Die RichterInnen sollen Radio Bremen dazu verdonnern, DVU-Spots auszustrahlen. Beim erstenmal, und das war erst am 23. März, war die DVU mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Kurz zuvor hatte sie beim Sender angefragt, welche Sendezeiten der für die Wahlspots im Fernsehen zur Verfügung stellen würde. Radio Bremen hatte darauf zurückgeschrieben: Keine, und das gelte für alle Parteien. Grund genug für die DVU, vor Gericht zu ziehen. Der Sender sei zur Information verpflichtet, gerade vor Wahlen. Ist er nicht, argumentierten die Radio Bremen-JuristInnen. Im Bremer Rundfunkvertrag sei das nicht vorgesehen, ganz im Gegensatz zu anderen Rundfunkverträgen. Das fanden die RichterInnen auch und ließen die DVU abblitzen.
Das allerdings hinderte die DVU keineswegs an einem zweiten Anlauf. Erst war das Fernsehen an der Reihe, diesmal bezog sie ihren Eilantrag auf den Hörfunk, am liebsten die Hansawelle. Nach der ersten Entscheidungen scheinen die Gewinnchancen allerdings eher gering zu sein. „Es ist immer wieder versucht worden, sich in das Programm zu klagen“, sagte Radio Bremen-Sprecher Michael Glöckner. Aber das sei immer an der fehlenden Verankerung im Rundfunkvertrag gescheitert. „Die meinen, das sei ein Grundrecht.“ In der übernächsten Woche wird das Gericht entscheiden. J.G.
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