: Freispruch im Ikonen-Mordprozeß
Der Prozeß um den Doppelmord an zwei russischen Ikonenhändlern ist gestern vor dem Landgericht mit einem überraschenden Freispruch zu Ende gegangen. Nach Auffassung der Richter konnte in dem Indizienprozeß keine lückenlose Beweiskette zusammengefügt werden. Der 44jährige Angeklagte wurde nur zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Hehlerei mit Ikonen aus dem Raubmord in einer Galerie am Kurfürstendamm verurteilt. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung.dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen