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Doch keine Anklage gegen Hühnerbaron?

Der umstrittene „Hühnerbaron“ Anton Pohlmann aus Neuenkirchen/Vörden (Kreis Vechta) wird sich möglicherweise doch nicht wegen Verstößen gegen den Tierschutz vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erwägt nach eigenen Angaben von gestern, ein Ermittlungsverfahren gegen Pohlmann und drei Mitarbeiter wegen der angeblich tierschutzwidrigen Tötung von mindestens 80.000 Legehennen im vergangenen Jahr in Ankum bei Osnabrück einzustellen.

Als Auflage ist nach Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Hannover die Zahlung von 49.000 Mark im Gespräch. Sowohl der Landkreis Osnabrück als auch das Landwirtschaftsministerium lehnten jedoch die Einstellung des Verfahrens ab. dpa

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