■ Konfessionslose: Grab teurer
Die Beerdigung von Menschen, die keiner Kirche angehörten, kann in der evangelischen Kirchengemeinde St. Martini in Bremen sehr teuer werden. Denn das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat in einem Musterverfahren geklärt, daß die Bestattung von Konfessionslosen auf dem kirchlichen Friedhof mit einem Gebührenzuschlag von 100 Prozent belegt werden darf. Der Angehörige einer Verstorbenen hatte eine Rechnung der Gemeinde angefochten.
Das OVG begründet seine Entscheidung unter anderem damit, daß der Friedhof der Martini-Gemeinde keinen Monopolcharakter besitze. Denn in zumutbarer Entfernung seien kommunale Friedhöfe vorhanden. Es werde also werde keine Monopolstellung ausgenutzt. dpa
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