: Tag des offenen Zapfhahns
Schwerin/Bonn (AP) – Erstmals werden die Brauerein in diesem Jahr den Jahrestag der ältesten noch geltenden Lebensmittelvorschrift begehen: Vor nunmehr 479 Jahren, am 23. April (Sonntag), erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot, wonach zur Herstellung von Bier „allain Gersten, Hopffen und Wasser genomen und gepraucht sölle werden“. Für das gute Gelingen des komplizierten Brauvorgangs kam später die Hefe als vierte, auf natürlicher Züchtung beruhende Substanz hinzu. Dem ausschließlichen Gebrauch der vier Grundstoffe fühlt sich die Brauwirtschaft nach wie vor verpflichtet. Sie will dies „unterstreichen“ mit dem „Tag des deutschen Bieres“, an dem die Mehrzahl der bundesweit 1.278 Braustätten mit Verkostungen und Betriebsbesichtigungen für ihre über 5.000 Biersorten werben. Der Bierausstoß betrug 1994 fast 11,9 Milliarden Liter (rund 150 Liter pro Bundesbürger).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen