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Betr.: Unfall bei Pinkelpause auf der Fahrbahn

Auf dem Heimweg von einem Richtfest legte ein Zimmermann mitten auf der Fahrbahn eine Pinkelpause ein und wurde von einem Auto angefahren. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz sprach ihm für diesen „Arbeitsunfall“ Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung zu. Pinkeln auf dem Heimweg sei nichts anderes als das Einwerfen eines Briefes oder der Kauf einer Zeitung. Als unerheblich werteten die Richter, daß in der Straßenmitte uriniert wurde. Zweck des Richtfestes sei es auch gewesen, die Laune zu heben. Es sei nichts Ungewöhnliches, wenn gute Laune sich in „Späßen“ und „Scherzen“ auswirke. Foto: Gezett

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