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Mehr Kompetenz für Datenschützer

■ Datenschutzskandal um Berliner Detektei: Datenschützer wollen auch für Privatwirtschaft zuständig sein / Landesdatenschutz-Gesetz muß dafür verändert werden / Vorlage seit längerem im Parlament

Die jüngsten Meldungen über die Beschaffung personenbezogener Daten durch eine Berliner Privatdetektei – deren Mitarbeiter sich zu diesem Zweck bei Behörden als Polizisten und Staatswanwälte ausgegeben haben sollen – hat nach Ansicht der Berliner Datenschützer die bisherigen Defizite für den Bereich der Privatwirtschaft offengelegt. Der stellvertretende Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix erinnerte gestern gegenüber der taz an eine seit längerem im Abgeordnetenhaus vorgesehene Änderung des Landesdatenschutz-Gesetzes, mit der die Kontrollmöglichkeit seiner Behörde auf private Unternehmen ausgeweitet werden soll. Die Konzentration auf die Datenschutzbehörde sei geeignet, den Eindruck des „Kompetenzwirrwarrs“ beim Bürger zu beenden.

Während die Datenschützer bislang nur Verstößen innerhalb der öffentlichen Verwaltung nachgehen, liegt die Zuständigkeit für die Unternehmen bei der Senatsverwaltung für Inneres. Verbesserungen im Privatbereich erhofft sich Dix auch durch die geplante Anpassung des Bundesdatenschutz-Gesetzes an das europäische Recht.

Hierfür liegt seit längerem ein Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Europarates vor, der insbesondere bei der Nutzung und Weitergabe einer Reihe hochsensibler Daten über das bisherige bundesdeutsche Gesetz hinausgeht. Dies betrifft vor allem Informationen über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, gewerkschaftliche Zugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

Die offenbar erfolgte Informationsweitergabe an eine Privatdetektei durch Berliner Behörden hätte nach Aussage von Dix allerdings kaum verhindert werden können. Offenbar hätten viele Behörden-Mitarbeiter die Regel nicht eingehalten, wonach zunächst einmal die Telefonnummer des Anrufers überprüft werden muß, bevor Informationen weitergegeben werden. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Berliner Behörden mahnte Dix Regelungen an, um die Datenweitergabe an Dritte künftig zu unterbinden. Derzeit gebe es sogar für den internen Datenaustausch zwischen den einzelnen Behörden noch immer weitgehende Freiheiten. Andernfalls bestünde die Gefahr, daß Private künftig durch ähnliche Tricks wie im Fall der jetzt in Verdacht geratenen Berliner Detektei auf „fast unbegrenzte Datenmengen“ zurückgreifen könnten. Severin Weiland

Siehe Bericht Seite 4

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