: Stationen eines Prozesses
November 1991: Der NPD- Vorsitzende Günter Deckert lädt den US-Auschwitz-Leugner Fred Leuchter in die Bundesrepublik ein und kommentiert dessen Vortrag zustimmend.
November 1992: Das Landgericht Mannheim verurteilt Deckert wegen Volksverhetzung zu einem Jahr auf Bewährung.
März 1994: Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil auf, weil es „zu pauschal“ begründet sei.
Juni 1994: Eine andere Kammer des Mannheimer Landgerichts verurteilt Deckert erneut wegen Volksverhetzung zu einem Jahr auf Bewährung.
Juli 1994: Die Urteilsbegründung des Landgerichts im Fall Günter Deckert sorgt für einen weltweiten Skandal, weil sie Deckert quasi eine Ehrenerklärung ausstellt.
Dezember 1994: Der BGH hebt auch dieses Urteil auf – allerdings nur bezüglich der Strafhöhe, der Schuldspruch bleibt bestehen. Begründung: Die „Verblendung“ eines Angeklagten könne nicht zur Strafmilderung führen.
21. April 1995: Auf Anordnung des BGH muß diesmal das Landgericht Karlsruhe über Deckert richten. Er erhält zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Christian Rath
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