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Rentnerin schuldunfähig

Eine 68jährige Berlinerin, die ihren Mann mit Rattengift im Schokoladenpudding schwer vergiftet hatte, muß auf unabsehbare Zeit in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Den Unterbringungsbeschluß hat gestern das Landgericht gegen die aufgrund eines Altersschwachsinns schuldunfähige Frau verkündet. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sahen die Richter in der Verabreichung des Puddings mit einer übertödlichen Dosis keinen Mordversuch. Die Rentnerin hatte im Februar 1994 den damals 68jährigen Mann bei Besuchen in der Nervenklinik mehrmals mit Pudding gefüttert, der einzigen Speise, die der hilflose Mann noch zu sich nehmen wollte. Vielleicht wollte sie damit ihren aufgestauten Ärger über die Verweigerung anderer Nahrung abreagieren, sagte die Vorsitzende Richterin. Nachdem der senile Patient schwere Vergiftungserscheinungen gezeigt hatte, schöpften die Ärzte Verdacht und ließen die Hausfrau beobachten. Der Mann kam auf die Intensivstation eines Krankenhauses und überlebte nach mehreren Blutwäschen.dpa

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