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„Ein Gesetz bedroht das Recht“

■ Bischof fordert Novellierung des Asylrechts / „Kirchenasyl ist Dienst am Rechtsstaat“

Für eine erneute Novellierung des Asylrechts und des Asylverfahrens hat sich der evangelische Berlin-brandenburgische Bischof Wolfgang Huber ausgesprochen. In einem Interview der in Hannover erscheinenden „Lutherischen Monatshefte“ sagte Huber, die Novellierung vom Sommer 1993 habe zu einer Situation geführt, die man unter die Überschrift setzen könne: „Ein Gesetz bedroht das Recht.“

Wörtlich sagte der Bischof: „Wir müssen über die Wiederherstellung eines zureichenden Asylverfahrens reden.“ Ausgangspunkt seiner Überlegungen zum sogenannten Kirchenasyl, das er lieber Gemeindeasyl nenne, liege nicht darin, daß er das Recht des Staates prinzipiell bestreite, die Einwanderung nach Deutschland zu steuern und zu kontrollieren. Er sei im Gegeneil der Auffassung, „daß wirein Einwanderungsrecht brauchen.“

Das Gemeindeasyl kündigt nach den Worten Hubers keineswegs die Zustimmung zum Rechtsstaat auf, sondern sei „ein bescheidener und begrenzter Dienst am Rechtsstaat“. Es sei der zeitlich befristete und „sehr vorläufige Versuch von christlichen Gemeinden, nach sorgfältiger Prüfung Menschen, die in Leben und Freiheit gefährdet wären, auf Zeit Aufenthalt zu gewähren“. Gemeindeasyl sei keine Form des zivilen Ungehirsams, sondern der Versuch praktischer Hilfe. epd

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