: Volksabstimmung war rechtmäßig
■ Wahlprüfungsgericht sieht keine unzulässige Beeinflussung
Einstimmig hat gestern das Bremer Wahlprüfungsgericht alle Einsprüche gegen die Volksabstimmung zur neuen Landesverfassung am 16. Oktober vergangenen Jahres abgewiesen. Eine Begründung gab das Gericht, dem neben zwei Berufs-Verwaltungsrichtern die fünf Bürgerschaftsabgeordneten Borttscheller (CDU), Kuhn (Grüne), Schmurr (SPD), Liebetrau (SPD) und Dr. Lutz (CDU) angehören, gestern nicht. Es solll „so schnell wie möglich“, wahrscheinlich jedoch erst nach der Bürgerschaftswahl nachgereicht werden.
Mehrere BremerInnen, darunter der Sozialrichter und ehemalige grüne Bürgerschaftsabgeordnete Horst Frehe, der ehemalige Bau-Staatsrat Manfred Osthaus und der Antimilitarist Rudolf Prahm, hatten Einspruch gegen das Ergebnis der Volksabstimmung erhoben. Die vorher erfolgte Aufklärung der Bevölkerung sei mangelhaft und die Propaganda von Fraktionen und Bürgerschaftspräsident für eine Zustimmung unrechtmäßig gewesen, hatten sie in der öffentlichen Verhandlung vor dem Wahlprüfungsgericht moniert. Außerdem sei das Wahlgeheimnis durch die parallel stattfindene Bundestagswahl nicht ausreichend geschützt gewesen. Bei einer Beteiligung von 78 Prozent der Wahlberechtigten war die Verfassungsänderung damals mit einer Mehrheit von 76 Prozent der Stimmen beschlossen worden.
Kritik hatte Anfang Januar auch der Präsident des Bremer Rechnungshofs, Hartwin Meyer-Arndt, an der Informationspolitik von Bürgerschaftsfraktionen und -präsident vor der Volksabstimmung geübt. In einem Brief an den grünen Abgeordneten Walter Ruffler, der zusammen mit den Abgeordneten von DVU und Nationalkonservativer Gruppe gegen die Änderung der Landesverfassung votiert hatte und damit die Volksabstimmung überhaupt erst erforderlich gemacht hatte, schrieb er: „Der Rechnungshof hat erhebliche Zweifel, ob die Zeitungsanzeigen (für ein „Ja“ bei der Volksabstimmung, d.Red.) aus Haushaltsmitteln bezahlt werden durften, wenn ihr Hauptzweck war, den Wähler bei seiner Abstimmungsentscheidung zu beeinflussen.“
„Die Informationen waren ausreichend, und das Verfahren ist ordnungsgemäß durchgeführt worden“, erklärte der Vorsitzende Richter, Verwaltungsgerichtspräsident Hasso Kliese, dagegen gestern bei der Verkündung der Entscheidung. Mögliche Zwischenfälle im Wahllokal seien auf jeden Fall „nicht entscheidungserheblich“ gewesen und damit kein Grund für eine Wiederholung der Volksabstimmung.
Wenn die Entscheidungs-Begründung vorliegt, wollen die EinwenderInnen entscheiden, ob sie mit ihrem Einspruch gegen die Volksabstimmung in die nächste Instanz gehen. Das wäre dann der Bremer Staatsgerichtshof. Ase
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