piwik no script img

Drei Jahre Haft wegen Kindstötung

■ Mutter auf freien Fuß / Ärztliche Behandlung notwendig

Eine 30jährige Ostberlinerin ist gestern wegen der Tötung ihres nur wenige Tage alten Babys vom Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Jedoch wurde der Haftbefehl aufgehoben und die Mutter von drei Kindern auf freien Fuß gesetzt. Der Haftantritt wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Der unter Depressionen leidenden Frau werde so die Möglichkeit gegeben, sich sofort ärztlich behandeln zu lassen, sagte der Richter.

Die arbeitslose Frau hatte im vergangenen Jahr ihr Baby aus finanzieller Not und Verzweiflung erstickt. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erkannte jedoch das Geständnis sowie die schwierige soziale und psychische Situation der Frau als mildernde Umstände an. Die Verteidigung hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert.

Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil, daß sich die Verurteilte nach Aussagen eines Gutachters in einer ausweglosen Lage sah. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen