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Ex-Grenzer wegen Totschlags vor Gericht

Totschlag und Meineid lautet die Anklage im inzwischen 27. Mauerschützenprozeß vor dem Landgericht, der gestern begonnen hat. Der 37jährigen Heinz W. soll am 4. Juni 1982 als Postenführer den Befehl gegeben haben, auf einen vermeintlichen Grenzgänger zu schießen. Der 27jährige Bundesdeutsche Lothar F. war aus dem Westteil Berlins kommend auf den sogenannten Alliiertengleisen entlanggelaufen. Dieses Gebiet gehörte zum Territorium der DDR und war von westlicher Seite zugänglich, weil die Westberliner S-Bahn dieses Stück passierte. Nachdem der Angeklagte Meldung erstattet hatte, wurde der Westdeutsche per Zuruf aufgefordert stehenzubleiben. Er folgte der Aufforderung aber nicht und begann zu laufen. Daraufhin soll Heinz W. seinem Posten zugerufen haben: „Schieß doch!“ Der Grenzsoldat feuerte 15 Schuß ab, der Mann wurde tödlich getroffen. Der Posten wurde bereits 1993 zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. In diesem Prozeß hatte der jetzige Angeklagte bestritten, seinem damaligen Untergebenen den Schießbefehl erteilt zu haben, und sich auch auf Erinnerungslücken berufen. Zu Beginn seines eigenen Verfahrens kündigte er nun ein umfassendes Geständnis an.AP

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