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Richter in eigener Sache

“Volksabstimmung war rechtmäßig“, taz vom 3.5.

Daß das Wahlprüfungsgericht den Einspruch gegen das Ergebnis der Volksabstimmung zurückgewiesen hat, verwundert nicht, wenn man sich die Zusammensetzung dieses Gerichts anschaut. Neben zwei Berufsrichtern sitzen dort fünf Bürgerschaftsabgeordnete als Beisitzer. Der Einspruch stützt sich u.a. darauf, daß die Propaganda von Fraktionen und Bürgerschaftspräsident für eine Zustimmung unrechtmäßig gewesen sei. Dies war auch vom Rechnungshof moniert worden. Nun befanden die Kritisierten selber über die Zulässigkeit der Kritik, wer wollte ihnen verdenken, daß sie sich nicht selbst in die Suppe spucken! Deutlich wird: Die Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts ist nicht sehr glücklich getroffen.

Walter Ruffler

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