: Rumbasteln am Leerstand
■ Ostberliner Wohnungen dürfen weiter verfallen und verkauft werden / Bei Neuvermietung nun 15-Prozent-Grenze
Die Ostberliner Wohnungsunternehmen und ihre Mieter bleiben auch nach der Bonner Bauexpertenrunde vom vergangenen Donnerstag die Verlierer. So können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften an rund 16.000 Wohnungen, bei denen ungeklärte Rückübertragungsansprüche bestehen, weiterhin keine Modernisierungsarbeiten oder Instandsetzungsmaßnahmen durchführen. Verfall und Leerstand stehen Tür und Tor offen.
Am „Sanierungsvorrang“ und Vermögensrecht müsse nun weiter „gebastelt“ werden, sagte Achim Großmann, wohnungspolitischer Sprecher der Bundes-SPD. „Die Mieteinnahmen dieser notverwalteten Wohnungen im Ostteil Berlins dürften nicht für den möglichen Eigentümer reserviert bleiben“, so Günter Adam, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“, zur taz. Allein 10.000 Wohnungen der „Stadt und Land“ werden „notverwaltet“.
Auch die Privatisierung von insgesamt 15 Prozent der landeseigenen Ostberliner Wohnungen (insgesamt besitzen die östlichen Wohnungsbaugesellschaften rund 110.000 Wohnungen) nach dem sogenannten Altschuldenhilfegesetz geht weiter auf Kosten der Mieter sowie der Baugesellschaften. Nach Ansicht von Bundesbauminister Klaus Töpfer (CDU) soll der Wohnungsanteil so schnell wie möglich verkauft werden. Die Vorstellungen von Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) sowie der Bündnisgrünen, das Altschuldengesetz zu verändern und zeitlich zu strecken, wurden in Bonn abgelehnt. So hätten die Mieter mehr Spielraum gehabt, ihre Wohnungen selbst zu erwerben. Die Grünen hatten gefordert, Genossenschaften vom Zwang zur Privatisierung zu befreien, um gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern.
Nach Auskunft von Nagels Sprecherin Petra Reets unterstützte der Bausenator das sogenannte „Zwischenerwerbermodell“. Demnach können statt der Mieter auch andere Gesellschaften die Wohnungen „übergangsweise“ kaufen. Nach Ansicht der Grünen werden so die Wohnungen allerdings nur an Banken und Immobilienhaie verschachert.
Auf der Bonner Runde einigten sich Töpfer und die Bauminister der Länder auf ein vorläufiges neues Mietrecht für Ostberlin und die neuen Bundesländer. Bei der Wiedervermietung von Wohnungen ist eine Kappungsgrenze von 15 Prozent vorgesehen. Ursprünglich war keine Begrenzung geplant. Hartman Vetter, Chef des Berliner Mietervereins, wertete diesen Entwurf als Erfolg. Rolf Lautenschläger
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