■ Wormser Mißbrauchsprozeß: Kinder dürfen draußen bleiben
Mainz (dpa) – Erstmals hat ein deutsches Gericht in einem Kindesmißbrauchsprozeß die Vernehmung der mutmaßlichen Opfer mit einer Videokamera zugelassen. Die Aussagen der Kinder sollen von einem Nebenraum direkt auf Bildschirme in den Gerichtssaal übertragen werden, entschied das Landgericht Mainz am Montag. Damit soll den Kindern im zweiten Wormser Kindesmißbrauchsprozeß gegen 13 Angeklagte der Auftritt vor 43 Verfahrensbeteiligten erspart bleiben. Der Vorsitzende Richter Hans Lorenz erklärte zu der rechtlich umstrittenen Methode: „Die Idee ist nicht neu. Die Zeit, sie auch in Deutschland zu praktizieren, ist reif.“ In diversen anderen Staaten ist Videoaufzeichnung in derartigen Fällen längst Praxis. Die Kammer habe in den vergangenen Wochen auch von Angeklagten und Verteidigung Rückenwind für diese Entscheidung gespürt, so Lorenz. Ausschlaggebend für den Beschluß war der Verlauf des ersten Prozesses. Eine ganze Reihe von Kindern hatte es nicht geschafft, sich in dem vollen Gerichtssaal zu äußern.
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