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Dem Ausschluß zuvorgekommen

Um die Entscheidung, ob das Mitglied von Bündnis 90/ Die Grünen, Fred K., aus der Partei ausgeschlossen werden soll, ist das Parteischiedsgericht am Donnerstag abend herumgekommen. Fred K. war im Februar wegen sexuellen Mißbrauchs zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden (taz vom 18. 5.). Nachdem die SchiedsrichterInnen rund drei Stunden ZeugInnen nach Beweisen für „parteischädigendes Verhalten“ befragt hatten, verkündete ein Freund von Fred K. dessen Parteiaustritt. Fred K. war selbst aus gesundheitlichen Gründen zum Gerichtstermin nicht erschienen. Für Norbert Schellberg, Geschäftsführer von Bündnis 90/ Die Grünen, ist der dem Urteil zuvorkommende Parteiaustritt „die beste Lösung“ für die Partei. Doch auch wenn Fred K. nicht von selbst aus der Partei ausgetreten wäre, hätte das Schiedsgericht nach Schellbergs Ansicht „ziemlich sicher“ einen Parteiausschluß beschlossen.taz

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