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Juristischer Erfolg für Gregor Gysi

■ Bärbel Bohley IM-Vorwurf untersagt

Hamburg (taz) – Die Ex-DDR- Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley darf den PDS-Bundestagsabgeordneten Gregor Gysi nicht mehr als „Stasi-Spitzel“ bezeichnen. Das entschied gestern die Pressekammer des Hamburger Landgerichts und gab somit dem Antrag Gysis auf Unterlassung statt. „Das von Frau Bohley vorgelegte Material reicht immer noch nicht aus“, so Richter Harald Ficus in seiner Begründung.

Wie berichtet, hatte Bohley den PDS-Politiker Gysi in mehreren Interviews der Stasi-Spitzelschaft bezichtigt. Sie glaubt, Informationen und Materialen, die sie dem Rechtsanwalt Gysi zu DDR-Zeiten anvertraut hatte, in ihrer Stasi- Akte wiedergefunden zu haben. Gysi hatte gegen diese Behauptungen zunächst eine einstweilige Anordnung erwirkt. In der Beweisaufnahme vor der Pressekammer klagte Bohley immer wieder den PDS-Abgeordneten an, er wolle ihr mit seiner Klage einen „Maulkorb“ verpassen und seine Rolle im DDR-Regime vertuschen. Gysi hingegen hat immer wieder eine inoffizielle Mitarbeit für die Staatssicherheit bestritten. Er habe niemals Kontakte zur Staatssicherheit gehabt. Gysi räumte allerdings ein, daß seine Anwaltskanzlei ebenfalls Zielobjekt der Stasi-Mitarbeiter gewesen sei. Er könne daher nicht ausschließen, daß tatsächlich Informationen aus seinem Büro an die Lauschorgane gelangt seien.

Das Gericht wertete Bohleys Äußerungen nicht als eine zulässige Meinungsäußerung, sondern als eine „Tatsachenbehauptung“. Den Beweis für diese „Tatsachenbehauptung“ habe Bärbel Bohley, die dem Gericht umfangreiches Material zur Verfügung gestellt hatte, aber nicht hinreichend darlegen können.

Kai von Appen

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