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Observation verboten

Karlsruhe (AP) – Öffentliche Wege dürfen nur in Ausnahmefällen mit einer privaten Videokamera überwacht werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Personen ist nur dann zulässig, wenn schwerwiegenden Gefahren für das Leben oder die unmittelbare Wohnsphäre eines Menschen nicht auf andere Weise begegnet werden kann, wie der Bundesgerichtshof in einer gestern bekanntgegebenen Entscheidung mitteilte. Damit gaben die Karlsruher Richter der Unterlassungsklage eines Mannes aus Berlin gegen seinen Nachbarn statt. Foto: Michale Stehr

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