■ Neonazi Priem verurteilt
: Ein Urteil, keine Lösung

Die rechtsextreme Szene wird in nächster Zeit ohne einen ihrer führenden Köpfe auskommen müssen. Der militante Neonazi Arnulf Priem wurde gestern zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Doch kopflos sind Priems Anhänger deshalb noch lange nicht. Denn Priem ist weit davon entfernt, aus der Szene auszusteigen. Die vor Gericht betonte Verehrung für Rudolf Heß, Hitlers Stellvertreter, und den mit der „Endlösung der Judenfrage“ beauftragten SS-Führer Reinhard Heydrich sowie das Festhalten an seinen rechtsextremistischen Äußerungen könnten vielmehr dazu beigetragen haben, daß Priem an Zulauf gewinnt.

Er ist sich und seinen Gesinnungsgenossen treu geblieben. Immer wieder hat er gegenüber dem Richter betont, daß für ihn ein Ausstieg nicht in Frage kommt. Sein vages Versprechen eines „vorstellbaren“ Rückzugs ist nichts weiter als leeres Geschwafel. Der einschlägig vorbestrafte Priem mag vielleicht geglaubt haben, das Gericht mit dem geplanten Aufbau einer Geflügelzucht für dumm verkaufen zu können. Er ist dennoch schlau genug, zu wissen, daß rechtsextremistische und neonazistische Äußerungen verfassungsfeindlich und damit strafrelevant sind. Deshalb – und aus keinem anderen Grund – „bedauerte“ er seine Taten.

Dieser Taktik hatte das Gericht nicht viel entgegenzusetzen. Dem Richter war zwar bewußt, daß es sich bei Priem um einen „geistigen Brandstifter“ handelt, wie er sagte. Doch für geistige Brandstiftung gibt es im Strafgesetzbuch keinen Paragraphen. Also konnte Priem „nur“ wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen, Bildung eines „bewaffneten Haufens“ und Waffenbesitzes verurteilt werden. Ob Priems Gesinnungsgenossen jedoch das Urteil mit „Signalwirkung“, so die Hoffnung des Staatsanwaltes, wirklich „zu schätzen wissen“ und es tatsächlich zu einer Beruhigung der rechten Szene führen wird, das bleibt zu bezweifeln.

Das Gericht hat ein Urteil gesprochen. Aber das Dilemma bleibt: Überzeugungstäter wie Priem, der schon zu DDR-Zeiten wegen faschistischer Umtriebe im Gefängnis saß, müssen verurteilt werden, wenn sie die Grundrechte der freiheitlichen Demokratie verletzen. Doch ihr über Jahre gefestigtes rechtes Weltbild bricht auch hinter Gittern nicht zusammen. Barbara Bollwahn

Bericht zum Prozeß auf Seite 4