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Brandenburg entschärft Polizeigesetz

■ Landesregierung verzichtet auf finalen Rettungsschuß

Berlin (taz) – Drei Schritte vor, einen zurück. Das Brandenburger Polizeigesetz enthält nun doch nicht den von Innenminister Alwin Ziel (SPD) geforderten gesetzlich verankerten „finalen Rettungsschuß“. Nach monatelangem Tauziehen zwischen den verschiedenen Ministerien verabschiedete das Kabinett in Postdam gestern einen Kompromißentwurf, der nach seiner Verabschiedung im Landtag Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Umstritten war der von Ziel eingebrachte Entwurf nicht nur wegen des finalen Rettungsschusses. Beanstandet wurde unter anderem der geplante bis zu vier Tage andauernde „Unterbindungsgewahrsam“. Den Ressortkollegen war darüber hinaus der im großem Maßstab angestrebte „große Lauschangriff“ aufgestoßen.

Wegen „ethischer Bedenken“, erklärte Ziel gestern, sei nun die Passage zum Rettungsschuß aus dem Gesetz herausgenommen und in die Begründung zum Gesetz aufgenommen worden. Der Minister kann damit leben. Wie er sagte, mache es schließlich rechtlich keinen Unterschied, ob die Regelung im Gesetz oder in seiner Begründung enthalten sei.

Der „große Lauschangriff“ wird dem Kompromiß zufolge seltener zulässig sein als von Ziel gewünscht. Im Vergleich zur ursprünglichen Regelung wird nun der Rahmen von Straftaten enger gefaßt, bei denen das Abhören auch von Privatwohnungen zulässig sein soll. Darüber hinaus wird der Innenminister verpflichtet, jährlich der Parlamentarischen Kontrollkommission einen Bericht über den Umfang der Abhöraktionen vorzulegen. In der neuen Fassung des Gesetzes wird allerdings wiederum die Kennzeichnungspflicht für Polizisten aufgehoben. Wenig Neues auch bei der umstrittenen Vorbeugehaft „für Störer und reisende Gewalttäter“: Sie soll von zwei auf auf vier Tage ausgedehnt werden. Wolfgang Gast

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