■ Sozialgericht: Kürzungen gebilligt
Kassel (AFP) – Das Bundessozialgericht in Kassel billigte am Mittwoch die Kürzungen der Leistungen für Arbeitslose und Umschüler zum 1. Januar 1994. Angesichts der prekären Haushaltslage beim Bund und bei der Bundesanstalt für Arbeit sei ein Einschnitt „zulässig, geeignet und erforderlich“ gewesen (AZ: 7 RAr 102/94).
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