Polen dürfen einreisen

■ Einreiseverbot für 300 Arbeitsuchende in Frankfurt (Oder) zurückgenommen

Potsdam (dpa) – Die unbefristete Ausweisung von 300 mutmaßlichen Schwarzarbeitern aus Polen durch die Ausländerbehörde der Grenzstadt Frankfurt (Oder) ist zurückgenommen worden. Dies teilte das brandenburgische Innenministerium am Donnerstag in Potsdam mit. Die Ausländerbehörde habe erkannt, daß ein Fehler begangen wurde, und diesen mit sofortiger Wirkung korrigiert. Das Innenministerium habe eine entsprechende Empfehlung gegeben. Sanktionen gegen die Ausländerbehörde seien bisher nicht erwogen worden. Diese suche gegenwärtig nach einem „unbürokratischen Weg“, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Slubice am anderen Oder-Ufer die Ausweisungsverfügungen aufzuheben.

Am vergangenen Samstag hatte der Bundesgrenzschutz (BGS) auf Veranlassung des Arbeitsamtes in der Oderstadt 300 Polen mehrere Stunden lang festgehalten, überprüft und schließlich abgeschoben. Sie waren offenbar mit Handzetteln dazu angeworben worden, Anzeigenblätter zu verteilen. Die Polen waren mit Touristenvisa eingereist und hatten keine Arbeitserlaubnis. Sie erhielten einen Vermerk der deutschen Behörden in Paß oder Ausweis, wonach sie auf Dauer in der Bundesrepublik unerwünscht seien.

Polnische Zeugen hatten von Übergriffen bei der Abschiebung berichtet; Zeitungen sprachen von einer „Treibjagd auf polnische Arbeiter“. Kanzler Kohl (CDU) geht aber davon aus, daß seine in der ersten Juli-Woche geplante Polen- Reise von den Ereignissen nicht belastet wird. Auch Polens Ministerpräsident Jozef Oleksy sagte, der Besuch Kohls habe „eine viel breitere Dimension als dieser oder jener Zwischenfall an der Grenze“.