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Bußgelder für Lehrerstreik

■ Lehrer müssen für ihre Streikbeteiligung bezahlen

Oldenburg 393 Lehrer aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems müssen jetzt für ihre Beteiligung an Streiks büßen. Wie das Oldenburger Regierungspräsidium am Freitag bestätigte, habe die Behörde gegen die Beamten Bußgelder von durchschnittlich 200 Mark verhängt. PädagogInnen in herausgehobenen Positionen wie etwa SchulleiteInnenr müßten bis zu 500 Mark berappen.

Die LehrerInnen waren im Oktober 1993 und im Februar 1994 landesweiten Aufrufen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur demonstrativen Arbeitsniederlegung gefolgt. Mit den Streiks demonstrierten sie gegen eine angeordnete Verlängerung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde.

Weniger als zehn der betroffenen Lehrkräfte legten nach den Angaben der Bezirksregierung Beschwerde gegen die Disziplinarverfügung ein. Auf ein vermeintliches Streikrecht habe sich dabei niemand berufen. Dagegen fühlten sich einige zu Unrecht „bestraft“, weil sie den Unterricht eigentlich auf Wunsch von Vorgesetzten eingestellt hätten.

dpa

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