: Stieringer bleibt verknackt
■ Bundesgerichtshof bestätigt Haft für Bremer Notar
Der Bundesgerichtshof hat am Freitag das Urteil in einem der bislang größten Prozesse um die Veruntreuung von Treuhand-Millionen bestätigt. Der in Berlin ansässige 5. Strafsenat wies die Revision des Bremer Notars Hans-Jürgen Stieringer zurück, der im Februar 1994 vom Berliner Landgericht zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war.
Dem Juristen war zur Last gelegt worden, vor vier Jahren elf Millionen Mark der Märkischen Bauunion zu Unrecht an eine Firma des mittlerweile verstorbenen Bremer Unternehmers Heinz Krahmer überwiesen zu haben. Die Märkische Bauunion – einst Teil des größten ostdeutschen Baukombinates Elbo – gehörte zu dieser Zeit noch der Treuhand. Inzwischen wurde die Baufirma an den Baukonzern Strabag privatisiert.
Die Bundesrichter meinten, daß das Urteil rechtsfehlerfrei sei. Die Anwälte Stieringers hatten argumentiert, daß die Richterbank nicht rechtmäßig besetzt gewesen sei. Dies wurde von dem 5. Senat zurückgewiesen. Auch das Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten wurde nicht beanstandet.
Stieringer selbst hat elf Millionen Mark an die Treuhand zurückgezahlt. Der Betrag stammt aus einer Lebensversicherung Krahmers, die ihm nach dessen Tod zugute kam. dpa
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