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Ressortübergreifend gegen Bestechung

■ Senat bildet eine Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe

Zur besseren Erkennung und Bekämpfung von Korruption in der Verwaltung hat der Senat gestern die Bildung einer Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe beschlossen. Unter Federführung der Justizverwaltung würden daran die Senatsverwaltungen für Inneres, Finanzen, Wirtschaft und Technologie sowie Bau- und Wohnungswesen, die Staatsanwaltschaften, das Landeskriminalamt, die Steuerfahndung, die Kartellbehörde und der Rechnungshof beteiligt, sagte Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD).

Durch ressortübergreifenden Informationsaustausch sollen Korruptionsstraftaten erschwert und mögliche Täter schon im Vorfeld abgeschreckt werden. Bei der konstituierenden Sitzung im August solle zunächst festgestellt werden, welche Bereiche besonders anfällig für Korruption seien. Ferner werde mit dem Aufbau einer Zentralstelle zur Erfassung und Sammlung von Korruptionsfällen begonnen. Zwar habe es 1994 nur etwa 200 derartiger Fälle und dabei nur etwa zehn Verurteilungen gegeben. Diese niedrigen Zahlen besagten aber nichts über das tatsächliche Ausmaß der Korruption, erklärte die Senatorin. Die Korruptionsfälle kämen nur durch Zufall ans Tageslicht oder wenn eine Person aussage.

Mit der Arbeitsgruppe werde der zweite Teil des Berliner Vorhabens zur besseren Bekämpfung von Korruption verwirklicht. Die bereits im Mai dazu gestartete Bundesratsinitiative werde voraussichtlich im September den Bundesrat und noch bis Jahresende den Bundestag passieren. In der Vorlage wurde unter anderem die Telefonüberwachung bei Bestechungsfällen und eine Kronzeugenregelung vorgeschlagen.

Wer die Leitung der Arbeitsgruppe aus der Justizverwaltung übernimmt, ist noch nicht entschieden. Zeitweilig war der stellvertretende Leiter des Verfassungschutzes, Müller, dafür im Gespräch gewesen. Justizsenatorin Peschel- Gutzeit hatte dies aber intern abgelehnt. dpa/taz

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