: Unterm Strich
Nach zehnjährigem Streit ist eine britische Hobby- Dichterin von einem Gericht als die Textschreiberin eines Songs der Popgruppe UB40 anerkannt worden. Ein Richter in London – der nach eigenen Angaben noch nie etwas von UB40 gehört hat – sah es am Mittwoch als erwiesen an, daß der Song „Don't Break My Heart“ von der 39jährigen Deborah Banks geschrieben worden war. Der Text war UB40 von Javid Khan verkauft worden. Er hatte behauptet, den Text selbst geschrieben zu haben. Khan hatte 10.000 Pfund (etwa 22.000 Mark) dafür kassiert. Banks konnte nun nachweisen, daß sie den Text Anfang der 80er Jahre für Khan geschrieben hatte. Die Gruppe hatte mit „Don't Break My Heart“ 1985 unter anderem den dritten Platz in den britischen Charts erobert. Banks muß jetzt an den Song-Einnahmen beteiligt werden.
Der französische Filmregisseur Louis Malle („Fahrstuhl zum Schafott“) leidet unter einem T-Zellen-Lymphom, einer Tumorart, und damit verbundenen neurologischen Störungen. Mit dieser Mitteilung hat der Sprecher seiner Frau, der Schauspielerin Candice Bergen, nach einem Bericht der Zeitung „USA Today“ vom Donnerstag den Gerüchten widersprochen, daß Malle einen Gehirntumor habe. In der Vergangenheit hatte der Sprecher mitgeteilt, Malle erhole sich von einer langwierigen Virus-Lungenentzündung. Er leide nicht an Aids. (Es scheint zur Regel zu werden, daß man dergleichen dementiert, bevor überhaupt jemand davon spricht.)
Die Frankfurter Buchmesse hat den nigerianischen Literaturnobelpreisträger Wole Soyinka und die Palästinenserin Hanan Ashrawi eingeladen. Die beiden Autoren werden auf dem erstmals stattfindenden „Süd-Nord-Treffpunkt“ über Literatur und Politik in ihren Heimatländern diskutieren. Ashrawi, ehemalige Leiterin der palästinensischen Delegation bei den Verhandlungen mit Israel, wird vor allem über den Friedensprozeß in Nahost informieren. 1994 hatte Soyinka nicht zur Buchmesse kommen können, weil das Militärregime in Nigeria ihm keine Ausreiseerlaubnis erteilt hatte. Er lebt jetzt im Ausland.
Die Richter im Prozeß gegen die derzeit in Berlin lebende Taslima Nasrin haben am Mittwoch in Dhaka angekündigt, ihre Entscheidung über eine Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens gegen die Schriftstellerin und Feministin am 1. August zu veröffentlichen. Bei einer Anhörung des Gerichts in der Hauptstadt von Bangladesch kam es erneut zu Kontroversen zwischen dem Staatsanwalt und dem Rechtsanwalt von Taslima Nasrin. Während die Staatsanwaltschaft der Autorin vorwarf, sich dem Prozeß zu entziehen, weshalb sie keine Gnade verdiene, bekräftigte die Verteidigung die Forderung nach Einstellung des Verfahrens. Nasrin sei rechtmäßig gegen Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß und dürfe durch ihre Anwälte vor Gericht vertreten werden.
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