■ Diebstahl
: Immer abschließen!

Ansbach (dpa) – Wer seine Wohnungstür nicht abschließt, hat bei einem Einbruchdiebstahl keinen Anspruch auf Schadenersatz. Hausratversicherungen müssen dann nicht zahlen. (Landgericht Ansbach: Az.: 2 O 1243/94)