Illegales Sparen an Lehrern

■ Bildungsressort kann vom Senat geplante Befristung von Neueinstellungen nicht umsetzen / LehrerInnen-Versetzung laufen erstmals fast problemlos

Schon mit ihrem ersten Sparbeschluß hat die Große Koalition kein Glück. Nur auf ein knappes Jahr befristet sollten eigentlich die meisten der 40 LehrerInnen eingestellt werden, die zum Beginn des neuen Schuljahres an Bremens Schulen benötigt werden. So hatte es der Senat am 11. Juli beschlossen, doch nun heißt es vom zuständigen Referenten im Bildungsressort, Henning Eick: „Eine solche Befristung ist juristisch gar nicht machbar.“ Schließlich spräche überhaupt nichts dafür, daß die LehrerInnen im übernächsten Schuljahr weniger benötigt würden als heute, und nur dies wäre ein juristisch haltbarer Grund für eine Befristung.

Der zuständige Personalrat hatte den Verträgen deshalb auch widersprochen. In zwei Wochen soll im Schlichtungsverfahren darüber entschieden werden. Dann wird sich mit der Festanstellung der neuen LehrerInnen auch eine Kritik erledigen, die der grüne Abgeordnete Helmuth Zachau gestern an den von Ulrich Nölles Senatskommission für das Personalwesen (SKP) ausgearbeiteten Arbeitsverträgen geübt hat.

Als „Ausnutzung arbeitsloser Lehrer“ bezeichnete er die Absicht, 21 LehrerInnen befristet vom 21.8.95-31.7.96 zu beschäftigen. Das wären drei Wochen weniger als ein Jahr, doch erst nach einem ganzen Jahr Beschäftigung hätten die Betroffenen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. „Der Arbeitgeber Öffentlicher Dienst muß darauf achten, daß die Konditionen für alle Beteiligten vertretbar sind“, meint Zachau und forderte deshalb gestern die Verlängerung der Vertragsdauer auf mindestens ein volles Jahr.

„Ich gehe davon aus, daß die befristeten sowieso in unbefristete Verträge umgewandelt werden müssen“, meint jedoch Henning Eick vom Bildungsressort. Betroffen seien von dem Kurz-Vertrag im übrigen sowieso nur zehn Personen, da die restlichen befristeten Stellen zur Aufstockung von bereits bestehenden halben auf volle Arbeitsverträge verwendet werden sollen. Warum im Senat überhaupt eine Befristung der LehrerInnen-Einstellungen festgelegt wurde, kann Eick sich deshalb auch nicht erklären.

Abgesehen von diesem Fauxpas der neuen Koalition scheint der Schuljahresbeginn in diesem Jahr erstmals ohne große Auseinandersetzungen um die Zuweisung von LehrerInnen an die einzelnen Schulen über die Bühne zu gehen. Während die Bildungsbehörde im vergangenen Jahr ein derart großes Chaos angerichtet hatte, daß sich die erforderlichen Versetzungen von LehrerInnen noch bis in den März hineinzogen, waren diesmal bereits fast alle der gut 300 Versetzungen vor Schuljahresende abgeschlossen. Für LehrerInnen, die künftig in einer anderen Schulstufe unterrichten werden, hat es vor den Ferien sogar eine Einarbeitungszeit an den neuen Schulen gegeben. Lediglich ein halbes Dutzend Versetzungen sind noch strittig und sollen bei Schuljahresbeginn im Einigungsverfahren entschieden werden.

Im Verfahren habe es „wesentliche Verbesserungen“ gegeben, lobt denn auch die Vorsitzende des Personalrats Schulen, Erika Bosecker, die Versetzungen seien „klarer und transparenter“ geworden. Einen wesentlichen Grund dafür sieht sie in einer umfangreichen Vereinbarung, die Personalrat und Behördenleitung nach den schlechten Erfahrungen der vergangenen Jahre geschlossen hatten. Enthalten war darin auch ein exakter Terminplan, auf dessen Einhaltung die Behördenleitung diesmal offenbar „starken Druck“ gemacht habe. Die Folge sei eine besonders hohe Zahl freiwilliger Versetzungen gewesen. Ase